Nebenkostenabrechnung

Beauftragen sie unsere Hausverwaltung mit der Objektbetreuung Ihrer Immobilie, stellen wir alle erforderlichen Abrechnungen für Sie zusammen. Neben Miethausabrechnungen und WEG-Rechnungen zählen hierzu Jahresrechnungen und Nebenkostenabrechnungen.

Im Rahmen der jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnung sortieren wir alle erforderlichen Belege, so dass Sie diese nur an Ihre Mieter weiterzugeben brauchen. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle Formalien, die mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung in Zusammenhang stehen.

Wir prüfen, inwieweit die Berechtigung zur Umlage der Betriebskosten auf die einzelnen Mieter besteht. Nach dem deutschen Mietrecht darf ein Vermieter Kosten nur dann auf die Mieter umlegen, wenn ein Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist.

Eine weitere Tücke der Nebenkostenabrechnung sind die umlagefähigen Kosten. Wir kümmern uns insbesondere um die Abgrenzung der umlagefähigen Kosten von den nicht umlagefähigen Kosten.

Zu den umlagefähigen Kosten des Hausmeisters zählen z.B. die Überwachung der Heizungsanlage und der Bereitschaftsdienst. Auch umlagefähig ist die Besorgung von Streugut und die Kontrolle der Einhaltung von Ruhezeiten.

Nicht umlagefähig sind dagegen die folgenden Punkte:

  • Einrichtung von Mietersprechstunden

  • Durchführung von Abrechnungen und Wohnungsübergaben

  • Entleerung der Münzautomaten (z.B. an gemeinschaftlich genutzten Waschmaschinen oder Trocknern)

  • Tätigkeiten, die mit einer Neuvermietung oder einem Wohnungsauszug in Zusammenhang stehen

  • Terminabsprachen mit Handwerkern

  • Besichtigungen von Mietwohnungen

Möchten Sie sich Rückfragen oder Ärger mit Ihren Mietern ersparen, kommen Sie auf uns zu. Die Hausverwaltung Klein erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung termingerecht und mit den korrekten Zahlen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, wenn Sie weitere Fragen haben sollten.